1 Allgemeines
Dieses Veranstaltungsreglement ist integraler Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Läuferinnen und Läufern. Auch bei der Anmeldung anderer oder zusätzlicher Personen (Dritten) gilt das Wettkampfreglement. Der Veranstalter geht davon aus, dass diese Dritten der anmeldenden Person die Ermächtigung zur Anmeldung gegeben haben. Bei Anmeldung minderjähriger Läuferinnen und Läufer durch Dritte geht der Veranstalter davon aus, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.
Unternehmen, welche für die Organisation und Durchführung der Laufveranstaltungen, die Abwicklung von Anmeldungen (online, offline), die Verwaltung der Daten der Teilnehmenden, das Inkasso, die Zeitmessung, Resultatdienst, Startnummernprozesse, Teilnehmenden-Werbung und -Information für uns tätig sind, bearbeiten die Daten in unserem Auftrag und nur für unsere Zwecke. Gemäss Gesetz sind wir verpflichtet, die Datenbearbeitung durch diese Unternehmen zu kontrollieren und sie zu verpflichten, die Daten nicht für eigene Zwecke zu bearbeiten oder an Dritte weiterzugeben.
2 Organisator
Der Organisator des Rhylaufs ist der KTV Oberriet, 9463 Oberriet. Kontakt
Roman Zäch
Guetstrasse 9
9463 Oberriet SG
+41 76 490 01 26
3 Strecken und Kategorien
Die Veranstaltung wird nach den in der offiziellen Ausschreibung aufgeführten Strecken und Kategorien durchgeführt.
Den Anweisungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitungen von Läuferinnen und Läufern mit Fahrzeugen jeglicher Art, insbesondere Fahrrädern und Inline-Skates, sind nicht zugelassen. Auf der gesamten Laufstrecke gilt ein allgemeines Fahrverbot. Ein Mitführen von Hunden, Kinderwagen usw. ist nicht gestattet!
Der Veranstalter kann ein Teilnehmenden-Limit festsetzen. Falls dies erreicht ist, können Anmeldungen, die danach eintreffen, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang registriert. Bei einer allfälligen Reduktion der maximalen Teilnehmendenzahl durch behördliche Auflagen werden die Anmeldungen nach Zahlungseingang berücksichtigt.
4 Vermessung der Strecken
Die Strecke ist nach den Bestimmungen von Swiss Athletics und der AIMS vermessen.
5 Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt mittels eines in der Startnummer integrierten Chips. Die Startnummern sind ungefaltet, nach vorne gut sichtbar, auf der Brust zu tragen.
6 Kontrollschlusszeiten
Nach folgenden Kontrollschlusszeiten wird die Strecke geschlossen:
- Halbmarathon: 13:45 Uhr
Läuferinnen und Läufer, welche die Kontrollschlusszeiten überschreiten, werden nicht mehr klassiert und können keine Dienstleistungen mehr in Anspruch nehmen (medizinische Betreuung, Zeitmessung, Rangliste, Streckenposten usw.).
7 Gesundheit, Vorbereitung
Die Läuferinnen und Läufer nehmen auf eigene Verantwortung am Rhylauf teil. Der Organisator übernimmt bei Unfall oder Krankheit keine Verantwortung und lehnt jede Haftungsansprüche ab. Er empfiehlt allen Teilnehmenden, sich gründlich während längerer Zeit auf den Lauf vorzubereiten. Läuferinnen und Läufern, welche in der letzten Woche vor dem Lauf eine fieberhafte Erkrankung hatten, wird von der Teilnahme abgeraten.
Startet eine Läuferin oder ein Läufer nicht, entfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
Veranstaltungsärzte und Sanitätspersonen können Läuferinnen und Läufer jederzeit aus dem Rennen nehmen, bei denen gesundheitliche Probleme festgestellt werden. Personen über 35 Jahren, sowie Läuferinnen und Läufer mit einer Vorgeschichte von Herz-, Kreislauf- oder Lungenerkrankungen oder anderer Risikogruppen wird empfohlen, sich regelmässig ärztlich untersuchen zu lassen. Die Hilfeleistungen an den Posten des Veranstalters durch Sanitätspersonen sind im Startgeld inbegriffen. Eine allfällig notwendige ärztliche Behandlung auf Platz, den Transport in eine Klink und eine allfällige Behandlung in der Klinik ist nicht im Startgeld inbegriffen.
8 Haftung
Der Veranstalter und seine Partner übernehmen keine Haftung für Risiken der Läuferinnen und Läufer aller Art, insbesondere gesundheitlicher Natur. Die Läuferinnen und Läufer sind dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauenden und Dritten ab.
Der Organisator übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
9 Fairness
Bei falschen Angaben zur Person (Name, Jahrgang) und bei unsportlichem Verhalten (bspw. Abkürzung, Begleitung, Missachtung offizieller Anweisungen, persönliche Pacemaker) werden Disqualifikationen ausgesprochen.
Über Disqualifikationen entscheidet das Schiedsgericht des Organisationskomitees abschliessend. Proteste sind schriftlich bis spätestens 30 Minuten nach offiziellem Zielschluss beim Ziel-Chef einzureichen.
10 Doping
Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Läuferinnen und Läufer unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit von Swiss Sport Integrity sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte.
Siehe auch Swiss Sport Integrity.
11 Höhere Gewalt
Der Veranstalter ist berechtigt, die Durchführung der Laufveranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, anzupassen oder zeitlich und/oder räumlich zu verlegen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn die Durchführung der Laufveranstaltung zum ursprünglich festgesetzten Zeitpunkt auf Grund eines externen, unvorhersehbaren und nicht abwendbaren Ereignisses höherer Gewalt unmöglich wird.
Bei einer Absage der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anrecht auf vollständige Rückerstattung des Startgeldes. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teil des Startgeldes für bereits angefallene Kosten und Aufwände einzubehalten.
12 Personendaten
Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung von Namen, Vornamen, Geburtsjahr, Wohnort, Nationalität, Startnummer, Wettkampfzeit und Rang in den Start- und Ranglisten des Events ein. Die Zustimmung gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet, in Printmedien, im TV wie auch für den Aushang von Listen und Speaker-Durchsagen.
Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV, Internet sowie in Werbemitteln, Magazinen und Büchern verwendet werden. Weitere Informationen sind den Datenschutzrichtlinien zu entnehmen.
13 Bestenliste Swiss Running
Alle Daten, welche im Zusammenhang mit der Bestenliste Running anfallen und bearbeitet werden, werden durch die alabus ag, in unserem Auftrag und für unseren Zweck, gespeichert und aufbereitet. Die Daten werden in der Bestenliste auf der Website von Swiss Running veröffentlicht, werden von der alabus ag aber nicht für eigene Zwecke bearbeitet oder an unberechtigte Dritte weitergegeben.
14 Abschlussbestimmungen
Gerichtssstand ist Oberriet, SG.
Änderungen des Veranstalters bleiben vorbehalten.
Stand, 19.12.2023